Leistungen

Meine Dienstleistungen

Als Arbeitgeber sind Sie nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, zu beurteilen und Maßnahmen zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter sichern und verbessern. Das Arbeitssicherheitsgesetz fordert die schriftliche Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit und regelt in den §§3 und 6 deren Aufgaben und Betreuungsleistungen.
Der Umfang der zu erbringenden Betreuung setzt sich zusammen aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung (bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten) bzw. der anlassbezogenen Betreuung (bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten). Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung.
Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten errechnet sich die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung nach den Vorgaben der DGUV-Vorschrift 2 nach folgender Tabelle:

Grundbetreuung


Die Aufgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung möglicher Aufgaben sind geregelt im Anhang 3 der DGUV-Vorschrift 2. Klicken Sie bitte hier für eine detaillierte Aufstellung: 
Ich übernehme die Aufgaben eines externen Brandschutzbeauftragten. Mehr dazu finden Sie hier.

Betriebsspezifische Betreuung


Im Anhang 4 der DGUV-Vorschrift 2 sind 16 Aufgabenfelder für die betriebsspezifische Betreuung von Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern genannt. Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung und soll sicherstellen, dass betriebliche Besonderheiten angemessen berücksichtigt werden. Klicken Sie bitte hier für eine detaillierte Aufstellung.

Wir übernehmen die Aufgabe als SiGeKo - näheres erfahren Sie hier.

weitere Angebote


Klicken Sie hier, um einen Überblick über weitere Dienstleistungsangebote zu erhalten.
Share by: