Brandschutzbeauftragte müssen immer dann bestellt werden, wenn ein erhöhtes Brandrisiko besteht oder die zuständige Behörde oder der Sachversicherer einen solchen fordert. Die Aufgaben sind in der DGUV-Information 205-003 geregelt. Die wichtigsten Aufgaben sind:
- Beratung des Unternehmers in allen brandschutzrelevanten Fragen
- regelmäßige Begehungen und Kontrollen
- Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen und Betriebsanweisungen
- Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehr und Sachversicherern
- Kontrolle und Überwachung von Brandschutzeinrichtungen, Plänen, Prüffristen
- Ausbildung von Brandschutzhelfern
- Beratung bei Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen in Brandschutzfragen