Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragte müssen immer dann bestellt werden, wenn ein erhöhtes Brandrisiko besteht oder die zuständige Behörde oder der Sachversicherer einen solchen fordert. Die Aufgaben sind in der DGUV-Information 205-003 geregelt. Die wichtigsten Aufgaben sind:
  •  Beratung des Unternehmers in allen brandschutzrelevanten Fragen
  •  regelmäßige Begehungen und Kontrollen
  •  Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen und Betriebsanweisungen
  •  Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehr und Sachversicherern
  •  Kontrolle und Überwachung von Brandschutzeinrichtungen, Plänen, Prüffristen
  • Ausbildung von Brandschutzhelfern
  •  Beratung bei Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen in Brandschutzfragen

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